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Monika Götze
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Beherbergungsvertrag (Hotelaufnahmevertrag)

Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Gästezimmer

Gastfreundschaft, persönliche Betreuung und Vertrauen bilden den Grundstein unserer Hotellerie. Unsere Gäste erwarten nicht nur einen entsprechenden Gegenwert für den Preis, sondern auch höfliche Umgangsformen, Service und eine einladende Atmosphäre. Unser Bestreben ist es, diesen Erwartungen an zusätzliche, oft immaterielle Leistungen gerecht zu werden. Trotz dieser besonderen Beziehung bedarf es klarer Rechtsgrundsätze und Regeln, die wie in jedem rechtlichen Verhältnis oder Vertrag gelten. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen, unverbindlichen Überblick über die Themen der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Gästezimmer.

Der Beherbergungsvertrag

Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande – sei es mündlich oder schriftlich. Dabei ist die Äußerung, ein Zimmer reservieren zu wollen, bereits ein Angebot auf den Abschluss eines Beherbergungsvertrags. Sobald die Zimmerreservierung seitens des Beherbergungsbetriebs angenommen wird, besteht ein verbindlicher Vertrag. Dies gilt auch, wenn nicht sofort alle Einzelheiten festgelegt wurden. Sofern ein deutlicher Wille zur Bindung ersichtlich ist, können Details zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden.

Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrags

Gemäß § 535 BGB muss das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung stellen, während der Gast den vereinbarten Zimmerpreis entrichtet.

Stornierung und Nichtinanspruchnahme

Einseitiges Lösen des Beherbergungsvertrags durch eine Partei ist nicht möglich. Unabhängig von Zeitpunkt und Grund der Absage besteht kein Recht auf Stornierung. Das bestellte Hotelzimmer ist entsprechend § 535 Absatz 2 BGB zu bezahlen, selbst wenn es aus Gründen, die in der Verantwortung des Gastes liegen, nicht genutzt wird. Die Gebühr bei Nichtinanspruchnahme wird oft als “Stornogebühr” bezeichnet. Diese Gebühr ist keine Strafe für die Absage, sondern berechnet die vertragliche Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten Kosten des Hotels, wie etwa Bewirtung oder Bettwäsche.

Stornogebühren:

  • 4 Wochen und länger vor Anreise: kostenfrei
  • Zwischen 1 Woche und 4 Wochen vor Anreise: 50%
  • Innerhalb 7 Tage vor Anreise: 80%

Die Stornogebühr entfällt, falls das Zimmer anderweitig vermietet werden kann.

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